Aufgrund der vielen globalen Meditationen, an denen ich am Wochenende teilgenommen habe, galt mein ungestörter Fokus alleine diesen Aktionen. Deshalb gibt es heute eine Sammlung der wichtigsten Beiträge dieser Tage. Viel Spaß 🙂
Heute geht es los – 3 Tage weltweite Meditationen und Gebete – Stellt euch die neue Erde vor, wie ihr sie wünscht und tut so als wäre es schon so! Fühlt die Freude und Dankbarkeit und haltet den Fokus … so helfen wir die Blaupause der neuen Erde hier im Physischen zu verankern… macht mit !!! 🙂
http://www.globalpeacemeditation.com/solar-eclipse-meditation.html
… eingefädelt von den immer gleichen Hintermännern. Wollt ihr noch einmal tatenlos zusehen und gedankenlos im Gleichschritt mit Einwilligung in die eigene Zerstörung laufen? Das ist die Frage, die sich jetzt jeder stellen sollte! Wacht auf!
Hört auf euch wie Schafe zu verhalten und informiert euch außerhalb der Propaganda Medien! Ihr findet alles im Archiv auf dieser und anderen Webseiten!
https://eraofpeace.org/blogs/news/we-are-being-called-to-respond-to-this-cosmic-moment
by Patricia Cota-Robles www.eraofpeace.org June 17, 2020 We are in the midst of a truly Cosmic Moment during which we have the opportunity to greatly accelerate Humanity’s awareness of the Oneness of ALL Life. The Company of Heaven has encouraged us for decades to pay attention, because, as they say, “Cosmic Moments come and Cosmic Moments go.” What they mean by that is that throughout the Universe there are myriad celestial alignments and cycles within cycles within cycles that greatly amplify the frequencies of Divine Light that Humanity can benefit from IF we take advantage of the opportunity. This is one of those opportunities! We are currently being held in the embrace of a Triple Eclipse Series. This weekend, June 20th and 21st, we will experience not only the June Solstice for 2020, but also an extremely powerful New Moon Solar Eclipse. On January 10th, during the Eclipse Series that Birthed 2020, we experienced a Full Moon Lunar Eclipse which the Company of Heaven revealed assisted Mother Earth to cross the threshold of the “13th Gateway” into the Crystalline fields of the 5th-Dimensional New Earth. This monumental facet in our Ascension process shifted the Cosmic coordinates of Mother Earth to a brand new frequency in our Solar System. This is allowing the Solar Logos from Suns beyond Suns to greatly amplify the Light that is bathing the Earth now due to Lunar Cycles, Sun Cycles, Eclipses, Solstices, Equinoxes and Planetary Alignments. We are also receiving greatly intensified frequencies of Light from Galactic Solar Waves, Plasma Solar Storms, Solar Winds, Photonic Light Streams, Solar Radiation, Magnetic Fields, Sonic Impulses and various other Cosmic events. Even though these events present the opportunity for Humanity and the Earth to benefit in seemingly miraculous ways, if you and I and the rest of Awakening Humanity do not deliberately volunteer to be the Open Door for this Light on behalf of ourselves, Humanity and the rest of Life on Mother Earth, this unfathomable Divine Light will not be tangibly available in the physical world of form on this Planet. The Universal Law is, “The Call for assistance MUST come from the Realm where the assistance is needed.” In order for Humanity to benefit from the powerful Light Waves now bathing the Earth, we must Invoke that Divine Light through our I AM Presence and Breathe it through the Divinity within our Heart Flame into the physical world of form. Once we do that, the benefit from that influx of Light is then available for every person, place, condition and thing evolving in the physical plane of Earth. The more people invoking this Divine Light, the more obvious and life-transforming the effects will be in the individual and collective lives of ALL Humanity. Our Father-Mother God and the Company of Heaven want us to KNOW that the events unfolding on Earth during this Cosmic Moment have never before happened. This is providing all of us with an unprecedented opportunity and WE ARE BEING CALLED TO RESPOND! This means your magnificent Light is needed NOW. Since Mother Earth crossed the threshold of the “13th Gateway”, there have been magnetic shifts taking place within her atmosphere. These magnetic shifts are altering Humanity’s personal energy fields and dramatically affecting our Mental Bodies and our physical brain structures. This is causing the residue of the obsolete crystallized patterns in our Physical, Etheric, Mental and Emotional Bodies to be shattered and pushed to the surface. The remaining records and memories recorded in our Etheric Bodies that have been hidden from us are now available to be cleared. This is allowing our I AM Presence and our Body Elemental to remove the blocks that have been preventing us from moving forward in the Light for aeons of time. The global time-out and the Planetary Reboot now unfolding on Earth has created a sacred space that is allowing the I AM Presence of every man, woman and child to intervene in his or her Awakening process in ways that have never been attempted before. The consciousness codes of the Millennials and the Children were activated by their I AM Presence in 2018. The Twelve 5th-Dimensional Crystalline Solar Strands of DNA within the masses of Humanity were activated by every person’s I AM Presence in 2019. So far, in 2020, NEW Transfiguration Codes have been activated within every person’s 5th-Dimensional DNA and a NEW Divine Body Template has been secured within the Core of Purity in every atomic and subatomic particle and wave of Humanity’s Earthly Bodies. Now all is in readiness. The global events occurring in the outer world at this time have opened the Hearts of the masses of Humanity to higher frequencies of GOD’S COMPREHENSIVE DIVINE LOVE than we have ever been able to safely assimilate. This is true, regardless of the scattered negative events being reported by the media. The reality is that Light is infinitely more powerful than the fear-based responses of those being motivated by their resistance to changing the status quo based in separation and duality. Due to the overwhelming success of the newly opened Hearts within the masses of Humanity, we are being Called by our Father-Mother God and the Company of Heaven to respond to a multi-dimensional and multi-faceted activity of Light that will lift the Earth and ALL Life evolving upon her into brand NEW expressions of Oneness through GOD’S COMPREHENSIVE DIVINE LOVE. During the June 20th-21st Solstice and the New Moon Solar Eclipse, the Solar Logos and Cosmic Beings in our Solar System will work with the I AM Presence of every person on Earth to accelerate the activation of Humanity’s 5th-Dimensional Spiritual Brain Centers which will Awaken our Crown Chakras to receive higher levels of Divine Enlightenment than we have experienced since prior to our fall from Grace. During this Cosmic Moment which will be sustained in the Eternal Moment of NOW, the I AM Presence of every person on Earth will calibrate the right and left hemispheres of our brain to the highest level that Cosmic Law will allow. This will permit our I AM Presence to reconnect the fragmented pathways within our physical brain structures that have prevented us from communicating with our I AM Presence and remembering the Oneness of ALL Life. Once these pathways are permanently reconnected, our spiritual brain centers which consist of our pineal, pituitary and hypothalamus glands and the ganglionic centers at the base of our brain will be activated to the next level of their full Divine Potential by our I AM Presence. When these centers within our brain are activated to brand NEW levels of GOD’S COMPREHENSIVE DIVINE LOVE, our I AM Presence will use the amplified Light that is flowing from this Eclipse Series through our Planetary Grid of Transfiguring Divine Love to accelerate the Awakening to the Oneness and Reverence of ALL Life that the masses of Humanity are experiencing during this unprecedented Cosmic Moment. Our Father-Mother God have asked that the Invocation we use to accomplish this vitally important facet of the Divine Plan be: “I AM LOVING ALL LIFE FREE.” This Gift from On High has been building in momentum for several decades and every time it is invoked Humanity en masse is lifted to a higher level of consciousness. Please respond to this Clarion Call from our Father-Mother God and the Realms of Illumined Truth by participating in this activity of Light as often you are inspired to do so. I AM LOVING ALL LIFE FREE I AM my I AM Presence and I AM One with the I AM Presence of every person on Earth. As One Unified Heart, we invoke our Father-Mother God and the entire Company of Heaven to help us raise every person on Earth from a consciousness of separation and duality into a consciousness of Oneness and Reverence for ALL Life. This is being accomplished by every person’s I AM Presence in perfect alignment with his or her Divine Plan and the highest good for all concerned. Beloved Father-Mother God, we ask that you now expand your Divine Love which is pulsating within the Divinity of every person’s newly calibrated Spiritual Brain Centers and Heart Flame. Allow your COMPREHENSIVE DIVINE LOVE to flow through each person’s 5th-Dimensional Heart Chakra until it envelops the entire Planet Earth, greatly intensifying our Planetary Grid of Transfiguring Divine Love. As this unfathomable influx of Light bathes the Earth, every facet of Life is lifted into a Higher Order of Being. Each person’s I AM Presence now creates a sacred space in which they are able to open their 5th-Dimensional Crown Chakra of Enlightenment to full breadth. This allows each person to Ascend ever higher into the Awakened state of Christ Consciousness. As this occurs, multidimensional and multifaceted 5th-Dimensional Crystalline Solar Light expands from the Heart of our Father-Mother God into every cell of Humanity’s Earthly Bodies allowing the I AM Presence of every person to take full dominion of their Physical, Etheric, Mental and Emotional Bodies. Now, all is in readiness. Through their I AM Presence, every person on Earth is participating at both inner and outer levels in this activity of Light which is raising the consciousness of the masses of Humanity and assisting every person to shift from the illusion of separation and duality into the Reality of Oneness and Reverence for ALL Life. I now reach up into the Infinity of my own Divine Consciousness. As I AM lifted up, all of Humanity is lifted up with me. In this frequency of Divine Consciousness, I see that Humanity’s free will is becoming One with God’s Will and the I AM Presence of each person affirms, “I AM ready to Love ALL Life FREE!” Instantaneously, I see the Truth of every person on Earth. I see ALL of my Sisters and Brothers in the Family of Humanity, even the most recalcitrant souls, as precious Sons and Daughters of God, no matter how far their behavior patterns or their life experiences may be from reflecting that Truth. I perceive all of the painful human miscreations associated with my Sisters and Brothers as innocent primordial energy entering my awareness now to be transmuted back into Light and Loved FREE. I happily greet all of these Children of God and all of their misqualified energy the same way my Father-Mother God would greet them. I greet them with Love from within the embrace of Eternal Peace, Detachment, God Confidence, and Supreme Authority. Within an Invincible Forcefield of God’s Infinite Love, I take my Sisters and Brothers into the Kingdom of Heaven within my Heart Flame, and I hold them in my arms of Light as I would an injured child. They cannot overwhelm me or control me in any way, nor do I need to fear them or shun them. I simply hold them and Love them until they surrender to the Love of God, desiring on their own to enter the Kingdom of Heaven within the Divinity of their own Heart Flame. Now, rather than feeling rejected and thus perpetuating their negative behavior patterns, my Sisters and Brothers feel accepted and Loved as the innate Sons and Daughters of God they are. They voluntarily release themselves into the Light, and they begin to KNOW that they are ONE with ALL Life. I rejoice that every person and their unascended energies are at long last finding their way Home and I release myself into the Peace of KNOWING: “My I AM Presence is handling ALL imperfection perfectly.” As these precious Ones surrender to the Light, they remember that they are Beloved Sons and Daughters of God. With this sacred knowledge, they once again find their proper place in the Family of Humanity. In perfect Divine Order, they are set FREE to live and cocreate the Heart-based patterns of Love, Oneness and Reverence for ALL Life on the New Earth. And so it is. Dear One, I wish you a Glorious Solstice and Solar Eclipse. God Bless You, Patricia Cota-Robles Era of Peace PO Box 17446, Tucson, Arizona 85731-7446 Phone: 520-885-7909, Fax: 520-347-5440 www.eraofpeace.org This article is copyrighted, but you have my permission to share it through any medium as long as it is offered for FREE, it is not altered, and the proper credit line is included. Era of Peace a 501 (c) 3 nonprofit educational organization ©2020 Patricia Cota-Robles |
5G und COVID-19: Von Fakt zu Fiktion und wieder zurück |
Ein Gastartikel von Peter Andres (Informatiker, Autor, Gesundheitsberater im Bereich Informationsmedizin, CEO der Firma SwissMedtechSolutions AG & Gründer der AC Blue Planet GmbH)In Zeiten der völligen Unsicherheit sprießen Verschwörungstheorien wie Pilze aus dem Boden. So auch jetzt in der sog. Pandemie. Damit sind wir schon beim Thema. Viele nennen sie eine Pandemie oder gar eine Spamdemie. Ist am Ende gar nichts dran an der COVID-Nummer? Wenn dem so wäre, hätten wir es mit einer gigantischen Verschwörung historisch einmaligen Ausmaßes zu tun: Noch nie wurde unsere Lebensweise in einer weltumspannenden Art und Weise derart restringiert wie jetzt.Wie Mark Twain schon wusste, darf man Printmedien (heute: Massenmedien) keinen bedingungslosen Glauben schenken. Er sagte: „Wer keine Zeitung liest, ist nicht informiert, wer sie liest, ist fehlinformiert.“ Spätestens seit dem 11. September 2001 wissen wir, dass Massenmedien Fake-News-Lieferanten sind. Es sollte nicht verwundern, denn weit über neunzig Prozent der Systemmedien sind gleichgeschaltet und gehören nur einer Handvoll von Multikonzernen.Der Vorwurf der Verschwörungstheorie ist also bidirektional, will heißen, er richtet sich sowohl an etablierte Nachrichtenorgane als auch an Alternativmedien. Ich versuche in diesem Beitrag eine Bestandsaufnahme sog. Alternativhypothesen rund um COVID-19 und 5G, denn Stimmen werden laut, es könne einen Zusammenhang zwischen beiden geben. Die Behauptungen gehen so weit, dass die Krise nur eine Cover Story, eine PSYOP sei, und dass es eigentlich um 5G und dessen forcierten Ausbau gehe.Ich schicke voraus, dass die Quellen, auf die ich Bezug nehme, z.T. nur für kurze Zeit verfügbar waren, was u.a. auch daran liegt, dass kritische Beiträge auf sozialen Plattformen manchmal innerhalb weniger Stunden gelöscht werden. Ob es sich um Verschwörungstheorien (Fiktion) oder Verschwörungen (Fakt) handelt, wird sich erst ex post facto zeigen. Jedoch können auch Indizien wertvolle Informationen liefern, das offizielle Narrativ kritisch in Frage zu stellen.1. In den USA gibt es voneinander unabhängig bestätigte Berichte, gemäß welchen wegen der Corona-Krise evakuierte Schulgebäude massiert mit 5G ausgestattet wurden.2. In bereits mit 5G ausgestatteten Schulen schnellen bestimmte Krankheitssymptome bei Schülern und Lehrern epidemisch in die Höhe. Typische Symptome: Übelkeit, Schwindel und Kopfschmerzen. Auch gibt es Hinweise darauf, dass viele der Symptome des Coronavirus denen der 5G-Symptome ähneln, die stark an Influenza-Symptome erinnern.3. Die Virus-Hypothese steht auf sehr wackeligen Beinen. Nicht nur hatte ihr Begründer Louis Pasteur seine Experimente nachweislich gefälscht, um die Existenz von Viren zu „beweisen“. Auch ist man den eindeutigen Nachweis des Corona-Virus bis heute schuldig geblieben, vor allem hinsichtlich der Erfüllung der Kochschen Postulate.4. Ein Vorwurf virenkritischer Experten ist, dass sog. Virentests lediglich auf RNA-Fragmente reagieren, nicht aber auf das eigentlich infrage stehende Virus. Interessanterweise war Rudolf Steiner, der sich vor einhundert Jahren schon sehr kritisch zum Einfluss elektrischer Felder äußerte, der Meinung, dass ein Virus nichts anderes sei als die Exkretion (Absonderung) einer vergifteten Zelle.5. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass vielen Pandemien große Veränderungen des elektromagnetischen Felds voraus gingen (z.B. Einführung der Radiowellen vor der Spanischen Grippe). Dass elektrische und elektromagnetische Felder toxisch auf Körperzellen wirken, stützt damit Steiners Annahme.6. 5G führt zu einer noch nie dagewesenen Elektrifizierung der Erde. In Lebewesen bewirkt es z.B. Destrukturierung von Zellflüssigkeiten sowie Verschlechterung der Sauerstoff-Bindefähigkeit von Hämoglobin. Zu den wesentlichen Symptomen von COVID und SARS (Severe Acute Respiratory Syndrome) gehören Insuffizienz der Lunge (z.B. Atemnot), was letztlich eine Minderversorgung mit Sauerstoff bedeutet.7. Die weltweit erste Stadt mit flächendeckender 5G-Ausstattung war Wuhan in China. Von dort soll das Virus seinen Ausgang genommen haben.8. Die 5G-Empfindlichkeit hängt ab von der Metallbelastung des Körpers. Impfungen erzeugen bei vielen Menschen genau die für COVID-19 behaupteten Symptome. Jeder Impfstoff ist ein Giftcocktail von Leicht- Schwermetallen. Man vermutet, dies könnte ein Ziel der geplanten Impfkampagne sein, die 5G-Symptome dem Coronavirus in die Schuhe zu schieben.9. Viele der Verordnungen rund um COVID-19 entbehren jeglicher immunologischen Logik und geben Anlass zur Kritik an der Richtigkeit des offiziellen Narrativs. Die Sinnlosigkeit der Maßnahmen (Distanz, Maske) veranlassen misstrauische Menschen, dahinter eine andere Agenda zu vermuten, die der Kontrolle der Massen dient und der Etablierung neuer „Lebensstandards“. Besonders suspekt erscheint vielen, dass bereits jetzt vorhergesagt werden könne, im Herbst würde eine neue Welle des Virus über die Welt hereinbrechen.Die Verknüpfung dieser Punkte spräche eher für einen weltweiten Verschwörungs-Fakt (z.B. von Politik, Hochfinanz und Pharmaindustrie) als für eine Verschwörungs-Fiktion (einiger verschrobener Aluhut-Träger). Es ginge somit u.a. tatsächlich vielmehr um den Ausbau von 5G als um eine Virus-Pandemie, deren tatsächliche Bedrohung – wie wir von unabhängigen Experten wissen – deutlich geringer ist als uns das durch gefälschte statistische Todes- und Erkrankungsraten sowie Falschdiagnosen weisgemacht wird.Da der flächendeckende Ausbau von 5G einschneidende Veränderungen der Lebensumwelt bringen wird, weil seine elektromagnetischen Wirkungen alles bisher Bekannte in den Schatten stellen, wäre diese Verschwörung besonders brisant. Fest steht, dass Elektrosmog-Gegner seit langem Alarm schlagen und vehement vor 5G warnen.Der beste Schutz gegen 5G wäre die komplette physikalische Abschottung z.B. in einem unterirdischen Bunker. Da dies wenig realistisch ist und auch wenig lebenswert wäre, fragt sich, was man tun kann, um sich alternativ zu schützen.Forschungen aus der Informationsmedizin zeigen, dass ein Schutz auf Zellebene möglich ist, also dort, wo der krankmachende Stress sein Unwesen treibt. Man kann heute durch Elektrosmog ausgelöste sog. destruktive Interferenz mit auf besonderen Speichermedien enthaltenen Informationen auflösen und damit biologisch gesunde Prozesse wieder herstellen. Experimente mit dem Vita System zeigen z.B., dass die durch Handy ausgelöste Geldrollenbildung der Erythrozyten (rote Blutkörperchen) schon nach sehr kurzer Zeit vollkommen behoben wird (siehe Abbildung). Diese physiologische „Neuordnung“ wirkt auch auf andere physiologische Systeme. Das Vita System löst z.B. nachweislich Kopfschmerzen, Stresssymptome, Schlaflosigkeit und sogar chronische Schmerzen auf. Im Kampf gegen die 5G-Pandemie könnte es eine wertvolle Schutzalternative sein. |
Dunkelfeldmikroskopie (Erythrozyten) |
Links: ohne Mobilfunkeinfluss; Mitte: nach einminütigem Handy-Telefonat (Geldrollenbildung); rechts: nach einminütigem Handy-Telefonat mit Vita System Anmerkung: Wir leben in einem elektrischen Universum, in dem jedes Element eine eigene Frequenz hat. Eine Frequenz ist nichts anderes als eine kodierte Information. Peter Andres arbeitet seit vielen Jahren im Bereich der Informationsmedizin, um die Bioresonanz der Natur in den Dienst der Menschheit zu stellen und damit Krankheiten zu heilen. Ihm ist es gelungen, einen Chip zu entwickeln, der heilende Frequenzen auf elektromagnetische Strahlen und 5G-Trägerwellen lädt. Die heilende Wirkung wurde im Labor mit Dunkelfeldmikroskopie nachgewiesen. Wenn du dich für diesen spannenden Fachbereich der Medizin interessierst, kannst du dir gerne sein E-Book herunterladen.–> Das E-Book auf Legitim.ch herunterladen–> Das Vita System findest du hier(Das E-Book gibt es auf Amazon zu kaufen, doch Peter Andres stellt es allen Legitim-Lesern kostenlos zur Verfügung. Vielen Dank Peter!)WICHTIG: Der Artikel wurde auf Facebook nach weniger als 20 Minuten gelöscht. Peter hat mit seiner These wohl ins Schwarze getroffen. Es wäre cool, wenn ihr den Artikel auf Social Media verbreiten könntet. Vielen Dank! |
5G – genial oder fatal? (Teil 2) |
Es ist wieder soweit! Die Bewegung wächst zusehends und die Liste der Sprecher wird immer länger! Neu ist auch der geniale Biophysiker Dieter Broers dabei!> HIER & JETZT ANMELDEN(Die Teilnahme ist wie immer kostenlos und unverbindlich.) |
©2020 LEGITIM | NEWSLETTER |
Eine Möglichkeit warum das so beschlossen werden soll ist, dass bis dahin eventuell eine 2. Welle auf den Weg gebracht wird?…nicht auszuschließen!
Deutscher Bundestag – Gesetzentwurf – 16.06.2020
Gesetzentwurf der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus, Konstantin Kuhle, Grigorios Aggelidis, Dr. Gero Hocker, Ulla Ihnen, Manuel Höferlin, Daniela Kluckert, Wolfgang Kubicki, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Andrew Ullmann, Michael Theurer, Stephan Thomae, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Nicole Westig und der Fraktion der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie (Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz) A. Problem Die Corona-Pandemie erforderte im Frühjahr 2020 eine schnelle und pragmatische Reaktion aller staatlichen Ebenen. Von dem Virus ging und geht eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit vieler Menschen aus. In den Monaten März und April 2020 drohte eine Überlastung des Gesundheitswesens, sodass auf allen staatlichen Ebenen Schutzmaßnahmen ergriffen werden mussten. Am 25. März 2020 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Durch dieses Gesetz wurde im Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Möglichkeit der Feststellung einer sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag verankert. Mit dieser Feststellung wird das Bundesministerium für Gesundheit etwa ermächtigt, durch Rechtsverordnungen ohne Zustimmung Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/20042 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode des Bundesrates Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln, einschließlich Betäubungsmitteln, Medizinprodukten, Hilfsmitteln, Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung und Produkten zur Desinfektion sowie zur Stärkung der personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu treffen und verschiedene Anordnungen zu treffen. Der Deutsche Bundestag stellte das Vorliegen einer solchen epidemischen Lage von nationaler Tragweite sogleich am 25. März 2020 fest. Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 IfSG hebt der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Dies ist inzwischen der Fall. Dem Deutschen Bundestag liegt ein entsprechender Antrag vor (BT-Drs. 19/20046). Die Bundesregierung hat die ihr in § 5 Absatz 2 IfSG eingeräumten Anordnungs- und Verordnungsermächtigungen seit der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite jedoch umfangreich genutzt. Fast alle erlassenen Rechtsverordnungen treten mit Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 4 Satz 1 IfSG außer Kraft. Getroffene Anordnungen gelten nach § 5 Absatz 4 Satz 4 als aufgehoben. Hierzu zählen auch weiter erforderliche Regelungen, etwa zur Unterstützung von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen. Die entsprechenden Regelungen sind außerhalb einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom parlamentarischen Gesetzgeber zu treffen. Um ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, muss eine Übergangsregelung geschaffen werden, mit der die aufgrund der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen bis zum 30. September 2020 in Kraft bleiben. B. Lösung Der § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbsatz 1 IfSG, nach dem Rechtsverordnungen, die auf Grund des § 5 Absatz 2 oder § 5a Absatz 2 erlassen worden sind, mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite außer Kraft treten, und § 5 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1, nach dem Anordnungen, die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG getroffen worden sind, mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite als aufgehoben gelten, werden befristet bis zum 30. September 2020 aufgehoben. Die aufgrund § 5 Absatzes 2 oder § 5a Absatz 2 IfSG erlassenen Rechtsverordnungen und getroffenen Anordnungen bleiben bis dahin in Kraft, wenn sie nicht vorher vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben werden. C. Alternativen Der Deutsche Bundestag könnte darauf verzichten, die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufzuheben. Das Parlament ist jedoch nach § 5 Absatz 1 Satz 2 IfSG verpflichtet, die Feststellung aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Eine solche Rückholpflicht des Bundestages durch den Beschluss, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht, ergibt sich auch aus dem Grundgesetz. Der Bundestag ist aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung heraus verpflichtet, seine Aufgaben gegenüber der Exekutive wahrzunehmen. Außerdem ermöglicht die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite dem Bundesministerium für Gesundheit den Erlass weitreichender RechtsVorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/20042 verordnungen im Sinne von Artikel 80 des Grundgesetzes. Angesichts der weitreichenden Entscheidungsbefugnisse für die Exekutive muss die entsprechende Rechtssetzung wieder durch Parlamentsgesetze erfolgen, wenn die Voraussetzungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr vorliegen. Wird die Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Trageweite beschlossen und gelten der § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbsatz 1 IfSG und § 5 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1 weiter, treten die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG erlassenen Anordnungen und Verordnungen außer Kraft. Da diese weiterhin erforderlich sind, ist dies keine Alternative. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Es entsteht gegenüber dem Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die Gesetzliche Krankenversicherung sowie Bund, Länder und Kommunen. E. Erfüllungsaufwand Es entsteht gegenüber dem Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung. Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/20042 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Entwurf eines Gesetzes zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie (Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz) Vom … Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Infektionsschutzgesetzes Das Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:. § 5 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: “Eine auf Grund des Absatzes 2 oder § 5a Absatz 2 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens mit Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft. Abweichend von Satz 1 bleibt eine Übergangsregelung in der Verordnung nach Absatz 2 Nummer 7 Buchstabe b, Buchstabe c oder Buchstabe d bis zum Ablauf der Phase des Studiums in Kraft, für die sie gilt. Abweichend von Satz 1 ist eine Verordnung nach Absatz 2 Nummer 10 auf ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, spätestens auf den Ablauf des 31. März 2022 zu befristen. Nach Absatz 2 getroffene Anordnungen gelten mit Ablauf des 31. März 2021 als aufgehoben. Eine Anfechtungsklage gegen Anordnungen nach Absatz 2 hat keine aufschiebende Wirkung.” Artikel 2 Weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes Das Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:. § 5 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: “Eine auf Grund des Absatzes 2 oder § 5a Absatz 2 erlassene Rechtsverordnung tritt mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite außer Kraft, ansonsten spätestens mit Ablauf des 31. März 2021. Abweichend von Satz 1 bleibt eine Übergangsregelung in der Verordnung nach Absatz 2 Nummer 7 Buchstabe b, Buchstabe c oder Buchstabe d bis zum Ablauf der Phase des Studiums in Kraft, für die sie gilt. Abweichend von Satz 1 ist eine Verordnung nach Absatz 2 Nummer 10 auf ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, spätestens auf den Ablauf des 31. März 2022 zu befristen. Nach Absatz 2 getroffene Anordnungen gelten mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite als aufgehoben, ansonsten mit Ablauf des 31. März 2021. Eine Anfechtungsklage gegen Anordnungen nach Absatz 2 hat keine aufschiebende Wirkung.” Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/20042 Artikel 3 1. Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. 2. Artikel 2 dieses Gesetzes tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft. Berlin, den 16. Juni 2020 Christian Lindner und Fraktion Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/20042 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Begründung A. Allgemeiner Teil I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen Die Bundesregierung hat die ihr in § 5 Absatz 2 IfSG eingeräumten Anordnungs- und Verordnungsermächtigungen seit der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite umfangreich genutzt und zahlreiche Rechtsverordnungen erlassen und Anordnungen getroffen. Mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite würden die aufgrund dieser Vorschrift erlassenen Rechtsverordnungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG außer Kraft treten, Anordnungen, die aufgrund dieser Vorschrift erlassen worden sind, gälten nach § 5 Abs. 1 Satz 4 IfSG als aufgehoben. Die beträfe folgende Verordnungen und Anordnungen: 1. Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 30.03.2020, BAnz AT 31.03.2020 V1. 2. Verordnung zur Aufrechterhaltung und Sicherung intensivmedizinischer Krankenhauskapazitäten (DIVI Intensiv-Register-Verordnung) vom 08.04.2020, BAnz AT 09.04.2020 V1; geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der DIVI Intensiv-Register-Verordnung v. 29.05.2020, BAnz AT 02.06.2020. 3. Verordnung zur Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie, vom 08.04.2020, BAnz AT 09.04.2020 V3. 4. Verordnung über Abweichungen von den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, des Apothekengesetzes, der Apothekenbetriebsordnung, der Arzneimittelpreisverordnung, des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung infolge der SARS-CoV-2-Epidemie (SARS-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung) vom 20.04.2020; BAnz AT 21.04.2020 V1. 5. Verordnung zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte, der Heilmittelerbringer und der Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen sowie zur Pflegehilfsmittelversorgung (COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung – COVID-19- VSt-SchutzV) vom 30.04.2020, BAnz AT 04.05.2020 V1. 6. Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung – MedBVSV) vom 25.05.2020 BAnz AT 26.05.2020 V1. 7. Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, vom 09.06.2020 BAnz AT 09.06.2020 V1 8. Anordnungen gemäß § 5 des Infektionsschutzgesetzes nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag, vom 31.03.2020, veröffentlicht auf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Anordnung_BMG_31._Maerz_2020.pdf 9. Anordnungen gemäß § 5 des Infektionsschutzgesetzes nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag, vom 08.04.2020 BAnz AT 09.04.2020 B Die Verordnungen und Anordnungen sind jedoch vorübergehend notwendig, um Planungs- und Rechtssicherheit für die betroffenen Akteure im Gesundheitswesen zu gewährleisten. Insbesondere die Sicherstellung der KapaziVorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/20042 täten in der medizinischen Versorgung wie auch Gewährleistung der Rettungsschirme für verschiedene Leistungserbringer sind weiterhin notwendig. Auch die bereits stattfindende Ausweitung der Testungen muss sowohl für die zu testenden asymptomatischen Personen wie für die zuständigen Stellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ohne Verwerfungen fortgesetzt werden können. Allerdings müssen die in den Verordnungen geregelten Materien durch den parlamentarischen Gesetzgeber durch Gesetz geregelt werden. Für einen Übergangszeitraum bis zum 30. September 2020 müssen die Verordnungen jedoch weiter gelten, um ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren durchzuführen. II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs Das vorliegende Gesetz setzt den § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbsatz 1 und den § 5 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1 außer Kraft und ab dem 1. Oktober 2020 wieder in Kraft. Für diesen Zeitraum bleiben die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG erlassenen Verordnungen in Kraft und auch aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG erlassene Anordnungen bleiben bestehen, sofern sie nicht vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben werden. Bei den auf § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 2 und 6 IfSG gestüzten Anordnungen handelt es sich um Verwaltungsakte in Gestalt von Allgemeinverfügungen (§ 35 S. 2 VwVfG). Ein Verwaltungsakt bleibt nach § 43 Abs. 2 VwVfG wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist. Auch eine nachträgliche Änderung der für den Erlass des Verwaltungsakts maßgeblichen Sach- oder Rechtslage lässt die Wirksamkeit des Verwaltungsakts grundsätzlich unberührt. Die Anordnungen bleiben also wirksam, auch wenn mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage weggefallen sind. Auch bezüglich Rechtsverordnungen geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass das nachträgliche Erlöschen oder die nachträgliche Änderung der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage keinen Einfluss auf den Bestand der auf ihr beruhenden Rechtsverordnung haben (BVerfGE 9, 3 (12); vgl. auch BVerfGE 78, 179 (198). Im Schrifttum wird dem teilweise entgegengehalten, dass Gesetz und Rechtsverordnung eine funktionale und normative Einheit bildeten und daher das gleiche rechtliche Schicksal teilten (Michael Nierhaus, in: Wolfgang Kahl/Christian Waldhoff/Christian Walter (Hrsg.), Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 80 [1998] Rn. 398; Fritz Ossenbühl, Rechtsverordnung, in: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts Bd. V, 3. Aufl. 2007, § 103 Rn. 77. Kritisch auch Bodo Pieroth, in: Hans D. Jarass, Grundgesetz. Kommentar, 15. Aufl. 2018, Art. 80 Rn. 21). Allerdings sind auch die Kritiker der Rechtsprechung der Auffassung, dass eine Rechtsverordnung grundsätzlich in Kraft bleibt, wenn sich lediglich die tatsächlichen Voraussetzungen geändert haben, die gesetzliche Ermächtigung selbst aber in Kraft geblieben ist; es wird dann allerdings eine Aufhebungspflicht postuliert (Michael Nierhaus, in: Wolfgang Kahl/Christian Waldhoff/Christian Walter (Hrsg.), Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 80 [1998] Rn. 399; Fritz Ossenbühl, Rechtsverordnung, in: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts Bd. V, 3. Aufl. 2007, § 103 Rn. 77). Der Gesetzgeber ist aufgefordert. dieser Aufhebungspflicht nachzukommen und die Verordnungen durch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren erlassene Gesetze zu ersetzen. Um in der Zwischenzeit den Regelungsgehalt der Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln, einschließlich Betäubungsmitteln, Medizinprodukten, Hilfsmitteln, Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung und Produkten zur Desinfektion sowie zur Stärkung der personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu erhalten, ist eine Übergangsfrist bis zum 30. September gewährt. Am 1. Oktober treten die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG erlassenen Verordnungen außer Kraft, die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG erlassenen Anordnungen gelten als aufgehoben, wenn sie bis dahin nicht durch den Bundesgesundheitsminister aufgehoben worden sind. III. Alternativen Keine. … zum Weiterlesen bitte folgenden Link anklicken….