Sieg für Abgeordnetenwatch

Bundestag zieht Berufung gegen Gerichtsurteil zurück und muss die Hausausweise der Lobbyisten offenlegen – und muss damit dem Drängen der NGO Abgeordnetenwatch nachgeben

TEXT: Phillip Bittner FOTOS: Reichstag by Wolfgang Staudte (https://flic.kr/p/RseHq) (CC BY 2.0)
Der Reichstag in Berlin

So etwas nennt man wohl Sieg auf ganzer Linie. Wie die NGO Abgeordnetenwatch auf ihrer Website mitteilt, hat die Parlamentsverwaltung der Bundesrepublik Deutschland die Berufung gegen das im Juni vom Berliner Verwaltungsgericht gefällte Urteil zu mehr Transparenz in Sachen Lobbyismus im Bundestag zurück gezogen.

Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung ist die Forderung der NGO an den Bundestag, die Namen der Lobbyisten zu nennen, die von den Parteien mit Hausausweisen für den Bundestag versorgt werden. Damit haben sie freien Zugang zu den Parlamentariern und können die Interessen ihrer Arbeitgeber durchsetzen, ohne dass der Steuerzahler Einblick nehmen kann.

Um die Offenlegung der Namen durchzusetzen, hatte Abgeordnetenwatch im Jahr 2014 gegen den Bundestag geklagt und im Juni 2015 Recht bekommen. Die daraufhin eingelegte Berufung ist nun Geschichte und das Urteil rechtskräftig. „Es war – zurückhaltend ausgedrückt – befremdlich, dass unsere Volksvertretung geheim halten wollte, welche Lobbyisten ungehinderten Zugang zu unseren Volksvertretern haben“, schreibt Martin Reyher – Experte für Parteispenden, Nebentätigkeiten sowie für Datenmaterial zu Abgeordneten – im Blog der NGO. Der Rückzug bedeute eine Stärkung der Bürgerrechte so Reyher weiter.

Zwar hatten mittlerweile alle Parteien ihre Namen veröffentlicht, dennoch hat das Urteil eindeutige Signalwirkung. Und es ist damit auch eine gute Nachricht für alle Unterzeichner einer entsprechenden Petition auf Change.org – über 140.000 Menschen hatten darin die Bemühungen von Abgeordnetenwatch unterstützt und bekommen nun dank der Einsicht des Bundestages ein ganz besonderes Weihnachtsgeschenk.

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